ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der forevents GmbH
für Locations
Stand: 25.08.2025
§ 1
Präambel
(1) Die „forevents GmbH (im Folgenden kurz „forevents“) mit Sitz in Baierwiesenweg 28/3, 5541 Altenmarkt im Pongau (Salzburg), ist eine in der Branche „Werbegestaltung, Betrieb einer Werbe- und Medienagentur“ tätige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eine Internetplattform, abrufbar unter www.for-events.com (Email: office@for-events.com) betreibt.
(2) Forevents bietet über ihre Website mit Suchoptionen die Listung und Bewerbung von Event-locations an, damit ein Nutzer der Website direkt mit dem Betreiber der Location in Kontakt treten und bei diesem eine Location für den jeweils beabsichtigten Event buchen kann. Damit Location auf der Plattform gelistet und beworben wird, kann Location die unter § 3 angeführ-ten Produkte käuflich erwerben, wobei der Leistungsumfang durch forevents vom jeweiligen gekauften Produkt abhängig ist. Ein Vertragsverhältnis bei Buchung einer Location durch einen Kunden kommt ausschließlich zwischen Location und dem Kunden zustande.
§ 2
Geltungsbereich
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen forevents und Unternehmer, die ein Paket zur Listung und Bewerbung ihrer Location auf der Plattform von forevents (im Folgenden kurz „Plattform“) buchen (im Folgenden kurz „Locations“). Leistungen gegenüber Locations werden durch forevents ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden AGB erbracht.
(4) Die Dienstleistungen für Locations werden nur für Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs BGBl. I Nr. 120/2005 idgF erbracht. Die AGB sind daher ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar (B2B).
(5) Allfällige Geschäftsbedingungen der Locations werden, selbst bei Kenntnis, ausgeschlossen und widerspricht forevents diesen ausdrücklich. Im Einzelfall abweichende Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(6) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Änderungen der AGB werden der Location bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn die Location nicht binnen 15 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Bestimmungen wird die Location in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
§ 3
Leistungsbeschreibung, Mitwirkungspflichten der Location
(1) Der Umfang der durch forevents zu erbringenden Leistung richtet sich nach dem gebuchten Paket:
„Basic“:
· Grundbausteine als „Basic“ Kunde:
o Listung auf der Plattform
o Profitieren durch forevents indirekte Werbung durch Kooperationspartner (Tourismusverbände o.Ä.)
o Werbung im gesamten deutschsprachigen Raum
o Werbung durch die Marke forevents® samt Suchmaschinenoptimierungen
o Einsicht in Statistiken der letzten Monate (3-Monatszyklus)
o Es ist keine laufende Wartung notwendig jedoch möglich
o Deine Location wird einfach und übersichtlich präsentiert
o Kundenanfragen an Deine Location sind völlig provisionsfrei
o 50+ gezielte Facebook Gruppen Posts / Woche zum Markenaufbau forevents & indirekten Werbung Ihrer Location (wir machen potenzielle Kunden, welche eine Dienstleister-Suchabfrage starten, auf Basis der Ortangabe auf Deine Location aufmerksam)
o Vorreihung lt. Beschreibung unten
o Social Media Posts/Stories eurer Location auf unseren Kanälen. Als „Basic“ Kunde werden Youtube und Vimeo Videos (wenn diese im Partner Bereich verlinkt wurden) verwendet für Posts und Stories auf den forevents Social Media Kanälen (Facebook, Instagram, LinkedIn, XING, TikTok)
· Hier bei forevents vermarkten wir Dich als Location aktiv auf Google, Facebook, Instagram, Facebook, LinkedIn, XING (+ teilweise TikTok). Wir stellen somit sicher, dass Dich deine Wunschkunden finden. Du kannst die von uns vorgefertigten Posts & Stories gerne für Deinen Kanal verwenden.
· Als „Basic“ Kunde wirst Du mit maximal 10 weiteren Locations je Social Media Kanal mindestens in einem Post oder Story vorkommen.
· Unsere Social Media Abteilung adressiert auf LinkedIn und XING direkt per Privatnachricht passende Firmenkunden (z.B. Unternemensinhaber, Head of Marketing, HR, uvm.) in deiner Umgebung. Als „Basic“ Kunde werden hierbei Links versendet mit Locations aus der Umgebung des potenziellen Firmenkunden.
· Bei uns zahlst Du bei einer Buchung keine Provision. Hast du Dein Paket ausgewählt, fallen keine zusätzlichen Kosten mehr an.
· Bei der Buchung eines Dienstleisters über unsere Plattform bekommst Du keinen Rabatt auf den forevents Service-fee als „Basic“ Kunde.
„Premium“:
· Grundbausteine als „Premium“ Kunde:
o Listung auf der Plattform
o Profitieren durch forevents indirekte Werbung durch Kooperationspartner (Tourismusverbände o.Ä.)
o Werbung im gesamten deutschsprachigen Raum
o Werbung durch die Marke forevents® samt Suchmaschinenoptimierungen
o Einsicht in Statistiken der letzten Monate (3-Monatszyklus)
o Es ist keine laufende Wartung notwendig jedoch möglich
o Deine Location wird einfach und übersichtlich präsentiert
o Kundenanfragen an Deine Location sind völlig provisionsfrei
o 50+ gezielte Facebook Gruppen Posts / Woche zum Markenaufbau forevents & indirekten Werbung Ihrer Location (wir machen potenzielle Kunden, welche eine Dienstleister-Suchabfrage starten, auf Basis der Ortangabe auf Deine Location aufmerksam)
o Vorreihung lt. Beschreibung unten
o Social Media Posts/Stories eurer Location auf unseren Kanälen. Als „Premium“ Kunde werden Youtube und Vimeo Videos (wenn diese im Partner Bereich verlinkt wurden) verwendet für Posts und Stories auf den forevents Social Media Kanälen (Facebook, Instagram, LinkedIn, XING, TikTok)
· Hier bei forevents vermarkten wir Dich als Location aktiv auf Google, Facebook, Instagram, Facebook, LinkedIn, XING (+ teilweise TikTok). Wir stellen somit sicher, dass Dich deine Wunschkunden finden. Du kannst die von uns vorgefertigten Posts & Stories gerne für Deinen Kanal verwenden.
· Als „Premium“ Kunde wirst Du mit maximal 5 weiteren Locations je Social Media Kanal mindestens in einem Post oder Story vorkommen.
· Unsere Social Media Abteilung adressiert auf LinkedIn und XING direkt per Privatnachricht passende Firmenkunden (z.B. Unternemensinhaber, Head of Marketing, HR, uvm.) in deiner Umgebung. Als „Premium“ Kunde werden hierbei Links versendet mit Locations aus der Umgebung des potenziellen Firmenkunden.
· Bei uns zahlst Du bei einer Buchung keine Provision. Hast du Dein Paket ausgewählt, fallen keine zusätzlichen Kosten mehr an.
· Bei der Buchung eines Dienstleisters über unsere Plattform bekommst Du als Location einen Rabatt über 15% auf den forevents Service-fee als „Premium“ Kunde.
„Top-Exklusiv“:
· Grundbausteine als „Top-Exklusiv“ Kunde:
o Listung auf der Plattform
o Profitieren durch forevents indirekte Werbung durch Kooperationspartner (Tourismusverbände o.Ä.)
o Werbung im gesamten deutschsprachigen Raum
o Werbung durch die Marke forevents® samt Suchmaschinenoptimierungen
o Einsicht in Statistiken der letzten Monate (3-Monatszyklus)
o Es ist keine laufende Wartung notwendig jedoch möglich
o Deine Location wird einfach und übersichtlich präsentiert
o Kundenanfragen an Deine Location sind völlig provisionsfrei
o 50+ gezielte Facebook Gruppen Posts / Woche zum Markenaufbau forevents & indirekten Werbung Ihrer Location (wir machen potenzielle Kunden, welche eine Dienstleister-Suchabfrage starten, auf Basis der Ortangabe auf Deine Location aufmerksam)
o Vorreihung lt. Beschreibung unten
o Social Media Posts/Stories eurer Location auf unseren Kanälen. Als „Top-Exklusiv“ Kunde werden Youtube und Vimeo Videos (wenn diese im Partner Bereich verlinkt wurden) verwendet für Posts und Stories auf den forevents Social Media Kanälen (Facebook, Instagram, LinkedIn, XING, TikTok)
o Als „Top-Exklusiv“ Kunde bekommst Du spätestens bei Veröffentlichung der Plattform die Möglichkeite 360° Google Street View Rundgänge in das Profil einzubetten.
· Hier bei forevents vermarkten wir Dich als Location aktiv auf Google, Facebook, Instagram, Facebook, LinkedIn, XING (+ teilweise TikTok). Wir stellen somit sicher, dass Dich deine Wunschkunden finden. Du kannst die von uns vorgefertigten Posts & Stories gerne für Deinen Kanal verwenden.
· Als „Top-Exklusiv“ Kunde wird deine Location je Social Media Kanal mindestens in einem separaten Post und den Stories vorkommen.
· Unsere Social Media Abteilung adressiert auf LinkedIn und XING direkt per Privatnachricht passende Firmenkunden (z.B. Unternemensinhaber, Head of Marketing, HR, uvm.) in deiner Umgebung. Als „Top-Exklusiv“ Kunde werden hierbei Links versendet mit Locations aus der Umgebung des potenziellen Firmenkunden und Du wirst im Zuge deiner Vorreihung im obersten Bereich sichtbar.
· Bei uns zahlst Du bei einer Buchung keine Provision. Hast du Dein Paket ausgewählt, fallen keine zusätzlichen Kosten mehr an.
· Bei der Buchung eines Dienstleisters über unsere Plattform bekommst Du als Location einen Rabatt über 25% auf den forevents Service-fee als Top-Exklusiv Kunde.
Nachdem ein potenzieller Kunde eine Suche gestartet hat werden alle passenden Locations im gewählten Umkreis angezeigt. Die Reihung erfolgt abhängig von dem jeweiligen Paket. Locations mit dem „Top-Exklusiv“ Paket werden ganz oben gelistet, darunter Locations mit dem „Premium“ Paket und ganz unten Locations mit dem „Basic“ Paket. Innerhalb einer Paketgruppe erfolgt die Reihung nach dem Zufallsprinzip.
(2) Forevents kann in ausgewählten Aktionszeiträumen einen zusätzlichen kostenlosen Leistungszeitraum und/oder einen kostenlosen Testzeitraum anbieten. Im Testzeitraum nicht enthalten sind die Leistungen Social Media, Direktmarketing und Vorreihung. Die Location hat die Möglichkeit während des Testzeitraums jederzeit zu kündigen. Wird das Paket nicht vor Ablauf des kostenlosen Testzeitraums gekündigt, geht dieses automatisch in das gewählte kostenpflichtige Paket über. Forevents sendet der Location in diesem Fall am Ende des Testzeitraumes bzw. am Beginn des Leistungszeitraums einen Zahlungslink zu.
(3) Die Location ist verpflichtet brauchbare, sorgfältig ausgewählte und keinesfalls moralisch anstößige Beschreibungen, Bilder und Videos (im Folgenden kurz "Daten") für die Listung auf der Plattform vollständig und korrekt bereitzustellen. Diese Daten sind nach der Registrierung auf der Plattform im "Locations Partner-Hub" hochzuladen. Auf die Verpflichtungen gemäß § 12 dieser AGB (Nutzungsrechte) wird verwiesen.
(4) Treten Umstände ein, wodurch die Darstellung der beworbenen Location nicht mehr den Tatsachen entspricht, verpflichtet sich die Location, unverzüglich die notwendigen Änderungen zur Richtigstellung über das Onlinetool durchzuführen.
(5) Ein Anspruch der Location auf eine gewisse Beschaffenheit der Plattform oder eine gewisse Besucherfrequenz oder einen sich steigernden Bekanntheitswert durch die Plattform besteht nicht.
§ 4
Preis; Paketanpassung
(1) Die angegebenen Preise gelten für die Mindestvertragszeit als Fixpreis. Forevents behält sich hinsichtlich künftiger Vertragsverlängerungen Preisanpassungen bzw. Preiserhöhungen vor.
(2) Ein Umstieg auf ein höherwertiges Paket (z.B. Paket 1 auf 2 oder Paket 2 auf 3) ist frühestens nach einem kostenpflichtigen Leistungszeitraum von 12 Monaten möglich. Mit Umstellung auf das höherwertige Paket gilt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten zu dem aktuell gültigen Paketpreis des höherwertigen Pakets als vereinbart. Bei Umstieg während eines laufenden Leistungszeitraums wird der für den laufenden Leistungszeitraum bereits bezahlte Betrag aliquot dem Paketpreis abgezogen. Bei einem Umstieg mit Ablauf des aktuellen Leistungszeitraumes wird die Folgeperiode am Ende des aktuellen Leistungszeitraums verrechnet. Bei jedem Umstieg muss eine Zahlungsmethode hinterlegt werden.
§ 5
Social Media Kanäle
(1) Hinsichtlich der Marke "forevents" wird forevents in Werbung in Form von Newslettern, Social Media Schaltungen, Presseschaltungen, Google Ads, etc. (im Folgenden kurz: „Social Media Kanäle“) investieren, wodurch auch der Werbenutzen für die Locations gestärkt wird. Mit der Übermittlung bzw. dem Upload der Daten räumt die Location forevents das uneingeschränkte Recht zur Nutzung und Präsentation der von der Location bereitgestellten Daten auf der Plattform und auch Social Media Kanälen (z.B. Facebook, Instagram, YouTube, Google, LinkedIn, XING, TikTok) ein, damit der angestrebte Werbezweck erfüllt werden kann.
(2) Die Location hat keinen Anspruch auf die Nutzung und Präsentation ihrer Location in den Social Media Kanälen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3) Forevents weist die Location darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen wie insb. Facebook, Instagramm, Linkedin, etc. (im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von forevents nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Forevents arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag der Location zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt die Location mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Forevents beabsichtigt, die Vermarktung von „forevents“ nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann forevents aber nicht dafür einstehen, dass Social-Media Auftritte auch jederzeit abrufbar sind.
§ 6
Registrierung
(1) Für die Buchung eines Pakets iSd § 3 dieser AGB ist eine Registrierung auf der Plattform erforderlich. Die Registrierung kann über einen von forevents bzw. einem ihrer Vertreter zur Verfügung gestellten Online-Link durchgeführt werden. Zur Anforderung eines Links steht der Location ein Kontaktformular auf der Plattform zur Verfügung.
(2) Die Location bestätigt mit der Registrierung, dass
a. sie Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs BGBl. I Nr. 120/2005 idgF ist.
b. diese AGB in der zum Vertragsabschluss jeweils gültigen Fassung akzeptiert werden
c. Unternehmer, die natürliche Personen sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben
d. das Unternehmen bei der Registrierung und Nutzung des Onlinetools von dazu befugten Vertretern vertreten wird.
(3) Die Veröffentlichung der Location auf der Plattform setzt die Vervollständigung des Profils (Stammdaten und Upload mindestens eines Bildes) sowie die Bezahlung des Paketpreises voraus.
§ 7
Vertragsverhältnis, Leistungszeitraum
(1) Mit Buchung und Bezahlung des Paketpreises beauftragt die Location forevents mit der Erbringung ihrer Leistung gem. § 2 dieser AGB. Das Vertragsverhältnis kommt mit der erfolgten Zahlung, über welchen Umstand die Location ein Bestätigungsmail erhält, zustande. Sofern der Vertragsabschluss vor dem Datum der Veröffentlichung der Plattform gegenüber den suchenden Endkunden liegt, beginnt der Leistungszeitraum ab dem Tag der Veröffentlichung der Plattform. Forevents wird die Location über die Veröffentlichung spätestens 14 Tage zuvor schriftlich unter der von der Location im Partner Bereich eingetragenen E-Mail Adresse informieren. Ab Veröffentlichung der Plattform ist für den Beginn des Leistungszeitraumes der Tag der Buchung (Bezahlung) eines Pakets maßgeblich. Der Leistungszeitraum verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf des aktuellen Leistungszeitraums schriftlich gekündigt wird (§ 8 dieser ABG).
(2) Forevents ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die hochgeladenen Daten mittels Sichtkontrolle zu überprüfen. Forevents behält sich das Recht vor, den Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wir die Location spätestens 30 Tagen nach Buchung mittels E-Mail verständigt und der gesamte bezahlte Paketpreis der Location binnen 14 Tagen ab Verständigung rückerstattet.
(3) Forevents behält sich weiters das Recht vor, Bilder, Videos, Texte und dgl. ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Besteht ein begründeter Verdacht, dass die hochgeladenen Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen, ist forevents zur unverzüglichen Entfernung der Daten berechtigt. Ein begründeter Verdacht besteht insbesondere dann, wenn Gerichte, Behörden oder sonstige Dritte forevents davon in Kenntnis setzen. Eine vorherige Abmahnung der Location bedarf es nicht. Forevents wird jedoch die Location unverzüglich über die Entfernung der Daten informieren und behält sich die Geltendmachung allfälliger damit im Zusammenhang stehender Ansprüche vor. Ansprüche der Location sind ausgeschlossen.
§ 8
Kündigung, Vorzeitige Auflösung
(1) Die Location ist berechtigt, den Vertrag spätestens 30 Tage vor Ablauf des aktuellen Leistungszeitraums schriftlich zu kündigen. Die Kündigung für die Folgeperiode ist online über den Partner-Bereich zu erklären. Erfolgt die Kündigung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht auf die bedungene Art, verlängert sich der Leistungszeitraum automatisch um jeweils 12 Monate.
(2) Wählte die Location eine Option mit Testzeitraum, kann sie während des Testzeitraums ohne Einschränkung mit sofortiger Wirkung kündigen.
(3) Forevents ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die die Location zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.
b. die Location fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Mitwirkungspflichten, verstößt.
c. die Vertragsfortsetzung wegen eines Hinderungsgrundes iSd § 12 dieser AGB für forevents unzumutbar ist, d.h. der Hinderungsgrund den Wegfall wesentlicher Geschäftsgrundlagen bewirkt oder die Dauer des Hinderungsgrundes für forevents nicht vorhersehbar ist.
(4) Die Location ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
a. forevents fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
b. eine Hinderung iSd § 12 dieser AGB bereits mehr als 2 Monate andauert
§ 9
Buchungs- und Zahlungsmodalitäten
(1) Die Bezahlung des gewählten Pakets erfolgt direkt nach Abschluss der Eingabe der erforderlichen Buchungs- und Registrierungsdaten mittels Online-Zahlungsdienstleister. Allenfalls anfallende Überweisungs- und/oder Bankspesen sind von der Location selbst zu tragen.
(2) Forevents bedient sich zur Zahlungsabwicklung dem Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., c/o A&l Goodbody, Ifsc, North Wall Quay, Dublin 1, Ireland (im Folgenden: “Stripe”). Für die Transaktionen gelten die jeweiligen Vertrags- und Datenschutzbestimmungen des Anbieters. Im Rahmen des Zahlungsdienstes Stripe werden folgende Zahlungsmethoden angeboten:
Kreditkarte oder Debit Karte:
VISA
MASTERCARD
MAESTRO
AMERICAN EXPRESS
UNION PAY
APPLE PAY
GOOGLE PAY
SOFORT Überweisung
KLARNA PAY NOW
SEPA Lastschrift
SEPA DIRECT DEBIT
(3) Die AGB und Datenschutzbestimmungen von Stripe können unter folgenden Links abgerufen werden:
https://stripe.com/at/legal/end-users
§ 10
Gewährleistung
(1) Allfällige Mängel sind von der Location unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von acht Tagen nach der Leistungserbringung (erstmalige Onlineschaltung) durch forevents schriftlich unter Benennung des Mangels zu melden, andernfalls eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt gilt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht.
(2) Die Location hat das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge nachzuweisen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von forevents ist ausgeschlossen.
(3) Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht der Location bei einem behebbaren Mangel zunächst nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch forevents zu. Forevents wird den Mangel in angemessener Frist beheben, wobei die Location forevents alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Forevents ist berechtigt, die Verbesserung und/oder den Austausch der Leistung zu verweigern, wenn dies unmöglich oder für forevents mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen der Location die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist forevents berechtigt, für den Aufwand ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen, sofern dem nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen.
§ 11
Haftung von forevents
(1) Forevents übernimmt keine Haftung für die inhaltliche und technische Fehlerfreiheit des Onlinetools oder für Schäden, welche der Location durch Missbrauch oder Verlust ihrer Zugangsdaten entstehen.
(2) Die Haftung von forevents ist ausgeschlossen, wenn die Location das Onlinetool für rechtswidrige Zwecke und/oder missbräuchlich und/oder sicherheits-/betriebsgefährdend verwendet.
(3) Steht der Location Schadenersatz zu, haftet forevents nur für unmittelbare Schäden, die von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden; forevents haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Eine allfällige Haftung von forevents ist der Location gegenüber generell mit einem Betrag in der Höhe von 1.000 Euro netto je Schadensfall und überdies insgesamt auf höchstens 5.000 Euro netto je Kalenderjahr beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Zinsverluste, mittelbare oder Folgeschäden, Verdienstentgang, ausgebliebene Einsparungen, immaterielle Schäden, Mangelfolgeschäden, frustrierte Aufwendungen, verlorene oder veränderte Daten oder Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
(4) Die Location hat den Eintritt eines Schadens in einer bestimmten Höhe sowie das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von forevents nachzuweisen. Die Frist für die gerichtliche Geltendmachung beträgt 6 Monate ab Kenntnis des Schadens.
(5) Jegliche Haftung von forevents für Ansprüche, die auf Grund der von forevents erbrachten Leistung von Dritten gegen die Location erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet forevents nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten der Location oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; die Location hat forevents diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
§ 12
Haftung der Location
(1) Die Location trägt die alleinige Verantwortung für die hochgeladenen Daten und ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Daten auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Forevents ist nicht verpflichtet, das Bestehen von Drittrechten oder das Vorliegen von Nutzungsrechten der Location zu prüfen. Sie kann jedoch von der Location Berechtigungsnachweise verlangen.
(2) Wird forevents wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält die Location forevents schad- und klaglos; sie hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Die Location verpflichtet sich, forevents bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Die Location stellt forevents hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
(3) Bei den digital übermittelten Daten haftet die Location für die technische Mängelfreiheit, insb. Freiheit von schädlichen Komponenten wie Viren oder Trojanern, der übermittelten Daten und hält forevents schad- und klaglos.
§ 13
Hinderung an der Vertragserfüllung
(1) Für eine Nicht- oder Schlechterfüllung ihrer Vertragspflichten hat forevents nicht einzustehen, wenn diese auf einem außerhalb des Einflussbereiches von forevents liegenden Hinderungsgrunds beruht und von dieser nicht erwartet oder dieser nicht zugemutet werden konnte, den Hinderungsgrund bereits bei Vertragsabschluss vorauszusehen oder den Hinderungsgrund oder seine Folgen zu vermeiden oder zu überwinden. Der Hinderungsgrund gilt als eingetreten, wenn der Hinderungsgrund unmittelbar, insbesondere durch Betriebsschließung, Quarantänemaßnahmen, etc. oder mittelbar, insbesondere die Vertragserfüllung durch forevents vereitelt oder unmöglich macht.
(2) Als Hinderungsgrund, der forevents von einer Haftung befreit, gelten insbesondere Arbeitskämpfe/Streiks, Unruhen/Aufstände, Kriege, Terroranschläge, Boykottmaßnahmen, Naturkatastrophen auch bedingt durch Erderwärmung (wie Stürme, Erdbeben, Hochwasser, etc.), Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Beschlagnahmen von Sachgütern, Ressourcen-, Material-, Lieferknappheit, Cyber Angriffe, Sabotagen, Blackout Fälle, Störungen von Kommunikationsnetzen, Ausfall von technischen Einrichtungen und sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Hinderungsgründe, die forevents für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren (Haupt- und/oder Neben-) Leistungspflichten befreit.
(3) Forevents wird im Rahmen des Zumutbaren die Location unverzüglich über den Eintritt des Hinderungsgrundes in Kenntnis setzen. Forevents ist stets darum bemüht, die Verfügbarkeit der Plattform sicher- bzw. wiederherzustellen. Störungen, wodurch die Plattform oder die Location auf der Plattform temporär nicht abrufbar ist, berechtigen die Location nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, sofern die Dauer der Störung einen Zeitraum von 14 Tage im Jahr nicht übersteigt. Besteht die Störung länger als 14 Tage im Jahr, verlängert sich der aktuelle Leistungszeitraum um die Dauer der Störung entsprechend.
(4) Schadenersatzansprüche der Location wegen Nichterfüllung oder Verzug sind außer im Falle des Nachweises von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 14
Beschwerdemanagement
(1) Forevents hat ein internes Beschwerdemanagementsystem eingerichtet. Beschwerden können über die auf der Plattform eingerichtete Kontaktmöglichkeit oder die E-Mail-Adresse complaints@forevents.com eingereicht werden. Im Rahmen des internen Beschwerdemanagementsystems erfolgt eine sorgfältige Prüfung der eingereichten Beschwerden und es wird zügig daran gearbeitet, eine angemessene Lösung für das jeweilige Anliegen zu finden. Beschwerden können insbesondere in Bezug auf die folgenden Probleme bei foreevents eingereicht werden:
a. die mutmaßliche Nichteinhaltung einer der in der P2B-VO festgelegten Verpflichtungen durch forevents, die sich auf die Location (im Folgenden „Beschwerdeführer“) auswirkt,
b. technische Probleme, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienste von forevents stehen und die sich auf den Beschwerdeführer auswirken;
c. Maßnahmen oder Verhaltensweisen von forevents, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienste stehen und die sich auf den Beschwerdeführer auswirken.
(2) Informationen zur Funktionsweise und Wirksamkeit des internen Beschwerdemanagementsystems sind ferner auf der Plattform unter www.for-events.com/complaints erfügbar. Diese Informationen werden von forevents laufend, mindestens einmal jährlich auf den aktuellen Stand gebracht sowie aktualisiert, wenn wesentliche Änderungen erforderlich sind.
§ 15
Gerichtsstand, Anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von forevents.
(2) Als Gerichtsstand für alle zwischen forevents und der Location ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von forevents sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist forevents berechtigt, die Location an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
(3) Für Streitigkeiten aus einem auf Basis dieser AGB geschlossenen Vertragsverhältnisses gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
Für den Fall von Streitigkeiten aus einem auf Basis dieser AGB geschlossenen Vertragsverhältnisses, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, erklärt sich forevents zur außergerichtlichen Beilegung des Konflikts mit der Beiziehung von UPGRADEPERSONAL GmbH, Hannelore Bernegger, MSc, Moosstrasse 98a, A-5020 Salzburg, UID ATU64052759, Firmenbuchnummer 295884z, Landesgericht Salzburg, office@upgradepersonal.com, www.upgradepersonal.com oder Claudia Zink, MA, Neutorstraße 37, 5020 Salzburg. claudia.zink@mediatorin-salzburg.at, www.mediatorin-salzburg.at, jeweils eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) Mediatoren aus der Liste des Justizministeriums, einverstanden. Im Falle einem nachfolgenden Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren können sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, vereinbarungsgemäß als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
§ 16
Sonstiges
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der Bestimmung nicht berührt. An die Stell der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung bzw. Teiles der Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Die Location ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von forevents aufzurechnen, außer die Forderung der Location wurde von forevents schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
(3) Rechte und Pflichten aufgrund eines auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Vertragsverhältnisses gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über.